Migrationsrechtlicher Prozesskostenrechner

Erstellt von Marcel Keienborg. Achtung, Alpha-Version, hier wird noch getestet, und vieles funktioniert noch nicht oder zumindest nicht so, wie es sollte! Bitte beachte unbedingt auch die Hinweise unten auf dieser Seite.

Streitwerte

Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist der sogenannte Streitwert. Wir müssen also zuerst die Streitwerte für deine Angelegenheit ermitteln. Plural, weil gerade in gerichtlichen Verfahren häufig zusätzlich zur Klage noch ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist. Manchmal wird auch nur ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Deswegen kann man hier verschiedene Optionen wählen. Außerdem hängt die konkrete Höhe des Streitwerts auch von der Anzahl der Personen ab, die in einem Verfahren zusammengefasst werden.

Außergerichtliche Vertretung

Hauptsacheverfahren

1. Instanz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr (§ 13 RVG)
Wertgebühr (§ 49 RVG / Prozesskostenhilfe)

1,3

0,8

1,2

Gerichtskostengesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr

3,0

1,0

2. Instanz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr (§ 13 RVG)
Wertgebühr (§ 49 RVG / Prozesskostenhilfe)

1,6

1,1

1,2

Gerichtskostengesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr

4,0

1,0

0,5

1,0

2,0

3. Instanz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr (§ 13 RVG)
Wertgebühr (§ 49 RVG / Prozesskostenhilfe)

1,6

1,1

1,5

Gerichtskostengesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr

5,0

1,0

3,0

Summen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 13 RVG)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 49 RVG)
Gerichtskostengesetz

Vorläufiger Rechtsschutz

1. Instanz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr (§ 13 RVG)
Wertgebühr (§ 49 RVG / Prozesskostenhilfe)

1,3

0,8

1,2

Gerichtskostengesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr

1,5

0,5

2. Instanz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr (§ 13 RVG)
Wertgebühr (§ 49 RVG / Prozesskostenhilfe)

1,6

1,1

1,2

Gerichtskostengesetz

Gebührentatbestand und Nummer
Gebührensatz
Wertgebühr

2,0

1,0

Summen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 13 RVG)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 49 RVG)
Gerichtskostengesetz

Summe

Summe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Summe Gerichtskostengesetz

Gesamtsumme

Rechtliche Hinweise

Dieser Prozesskostenrechner berechnet gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und meiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW. Der Rechner dient nur einer unverbindlichen Orientierung und kann eine fachkundige Beratung nicht ersetzen. Seine Nutzung erfolgt insofern auf eigene Gefahr. Es kann eine Vielzahl von Gründen geben, warum ein Gericht höhere oder niedrigere Kosten festsetzt, als von diesem Rechner ermittelt. Auch möchten viele Rechtsanwält*innen Vergütungsvereinbarungen schließen, die zum Teil deutlich von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abweichen. Der Rechner geht zudem auch davon aus, dass sich die Behördenseite nicht anwaltlich vertreten lässt. Tatsächlich lassen sich Behörden in migrationsrechtlichen Streitigkeiten erfahungsgemäß selten anwaltlich vertreten. Völlig ausgeschlossen ist es aber auch nicht. Ggf. würden hierdurch weitere Kosten entstehen, die dieser Rechner nicht berücksichtigt. Außerdem berücksichtigt dieser Rechner keine Gebühren, die durch Behörden im Verwaltungsverfahren erhoben werden. Widerspruchs- und Remonstrationsverfahren werden ebenfalls (noch?) nicht abgebildet, was vor allem daran liegt, dass ich hauptsächlich in NRW tätig bin, wo es kaum noch Widerspruchsverfahren gibt. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (Vorbemerkung 4 zu Teil 3 VV RVG) erfolgt immer auf die 1. Instanz des Hauptsacheverfahrens, da dies auch in der Praxis nahezu immer der Fall sein wird. Soweit zumindest theoretisch auch Fälle konstruiert werden können, in denen die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr in einer höheren Insatz erfolgt, bleiben diese Fälle hier um der Einfachheit willen unberücksichtigt.

Der Rechner geht äußerst sparsam mit deinen Daten um. Zwar werden einige technisch benötigte Daten, insbesondere deine IP-Adresse, an meinen Server gesendet und von meinem Server verarbeitet. Das ist nötig, um die zum Rechner gehörenden Dateien an deinen Browser oder dein sonstiges Gerät, mit welchem du den Rechner ausführst, schicken zu können. Der Rechner wird aber vollständig auf deinem Gerät ausgeführt. Das bedeutet, dass alle Daten, die du in den Rechner eingibst, und die Ergebnisse, die von meinem Rechner erzeugt werden, vollständig bei dir verbleiben, und erst gar nicht an meinen Server geschickt, geschweige denn verarbeitet oder gespeichert werden.

Der Rechner ist zudem auch als Freie Software unter den Lizenzen Apache, Version 2.0, und MIT veröffentlicht. Du kannst dir die Software also auch aus dem Repository herunterladen und sie dann ganz auf einem Gerät deiner Wahl ausführen. In diesem Falle hast du mit meinem Server gar nichts mehr zu tun, und die Notwendigkeit, Daten an meinen Server zu übertragen, entfällt ganz.

Und schließlich geht es hier noch zu meinem „Impressum“.