Migrationsrechtlicher Prozesskostenrechner
Erstellt von Marcel Keienborg. Achtung, Alpha-Version, hier wird noch
getestet, und vieles funktioniert noch nicht oder zumindest nicht so, wie es sollte! Bitte beachte unbedingt
auch die Hinweise unten auf dieser Seite.
Streitwerte
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist der sogenannte Streitwert. Wir müssen also zuerst die
Streitwerte für deine Angelegenheit ermitteln. Plural, weil gerade in gerichtlichen Verfahren häufig
zusätzlich zur Klage noch ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist. Manchmal
wird auch nur ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Deswegen kann man hier verschiedene Optionen
wählen. Außerdem hängt die konkrete Höhe des Streitwerts auch von der Anzahl der Personen ab, die in einem
Verfahren zusammengefasst werden.
Rechtliche Hinweise
Dieser Prozesskostenrechner berechnet gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des
Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des
Bundesverwaltungsgerichts und meiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die
Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW. Der Rechner dient nur einer unverbindlichen
Orientierung und kann eine fachkundige Beratung nicht ersetzen. Seine Nutzung erfolgt insofern auf eigene
Gefahr. Es kann eine Vielzahl von Gründen geben, warum ein Gericht höhere oder niedrigere Kosten festsetzt,
als von diesem Rechner ermittelt. Auch möchten viele Rechtsanwält*innen Vergütungsvereinbarungen schließen,
die zum Teil deutlich von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abweichen. Der Rechner geht zudem auch davon
aus, dass sich die Behördenseite nicht anwaltlich vertreten lässt. Tatsächlich lassen sich Behörden in
migrationsrechtlichen Streitigkeiten erfahungsgemäß selten anwaltlich vertreten. Völlig ausgeschlossen ist
es aber auch nicht. Ggf. würden hierdurch weitere Kosten entstehen, die dieser Rechner nicht berücksichtigt.
Außerdem berücksichtigt dieser Rechner keine Gebühren, die durch Behörden im Verwaltungsverfahren erhoben
werden. Widerspruchs- und Remonstrationsverfahren werden ebenfalls (noch?) nicht abgebildet, was vor allem
daran liegt, dass ich hauptsächlich in NRW tätig bin, wo es kaum noch Widerspruchsverfahren gibt. Die
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (Vorbemerkung 4 zu Teil 3 VV RVG) erfolgt immer auf
die 1. Instanz des Hauptsacheverfahrens, da dies auch in der Praxis nahezu immer der Fall sein wird. Soweit
zumindest theoretisch auch Fälle konstruiert werden können, in denen die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr
in einer höheren Insatz erfolgt, bleiben diese
Fälle hier um der Einfachheit willen unberücksichtigt.
Der Rechner geht äußerst sparsam mit deinen Daten um. Zwar werden einige technisch benötigte Daten,
insbesondere deine IP-Adresse, an meinen Server gesendet und von meinem Server verarbeitet. Das ist nötig,
um die zum Rechner gehörenden Dateien an deinen Browser oder dein sonstiges Gerät, mit welchem du den
Rechner ausführst, schicken zu können. Der Rechner wird aber vollständig auf deinem Gerät ausgeführt. Das
bedeutet, dass alle Daten, die du in den Rechner eingibst, und die Ergebnisse, die von meinem Rechner
erzeugt werden, vollständig bei dir verbleiben, und erst gar nicht an meinen Server geschickt, geschweige
denn verarbeitet oder gespeichert werden.
Der Rechner ist zudem auch als Freie Software unter den Lizenzen Apache, Version 2.0, und MIT
veröffentlicht. Du kannst dir die Software also auch aus dem Repository herunterladen und sie dann ganz auf einem Gerät
deiner Wahl ausführen. In diesem Falle hast du mit meinem Server gar nichts mehr zu tun, und die
Notwendigkeit,
Daten an meinen Server zu übertragen, entfällt ganz.
Und schließlich geht es hier noch zu meinem „Impressum“.